Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

§ 1 Allgemeines

Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit in ihrer Gesamtheit widersprochen.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande.

2. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung, und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller zumutbar bleibt. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnliche Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen. Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z. B. Darstellung von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preisangaben in Angeboten oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Preisen von Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrags, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Bestellers der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.

2. Wenn nichts anderes angegeben wird, verstehen sich unsere Preise ab Werk und gelten zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir nehmen die Verpackung nur zurück, wenn wir hierzu Kraft zwingender gesetzlicher Regelungen verpflichtet sind. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärung durch uns 45 Tage nach Montage in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Übrigen gilt die Vorschrift des § 286 III BGB. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers wie Aufrechnungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferung bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall, dass die Kücheneinrichtung oder Teile von ihr in ein Gebäude eingefügt werden oder als notwendige Betriebsmittel verwandt werden. sowie für den Fall der Veräußerung des Gegenstandes. Der Besteller tritt hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung an uns ab. Die Abtretung gilt bis zur Höhe des Betrages, dessen Erfüllung der Besteller schuldet.

§ 5 Lieferfrist

Das Einhalten einer Lieferfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

Gleiches gilt, wenn auf Grund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir das nicht zu vertreten haben. Der Besteller wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet. Teillieferung ist, soweit zumutbar, möglich. Der Gefahrübergang erfolgt ab Beladen des Frachtfahrzeugs, es sei denn der eingetretene Schaden ist durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 24. Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

2. Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 11 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

3. Für die Planung entstehen Kosten in Höhe von 5 Prozent des Auftragswertes, die bei Auftragserteilung in der Endrechnung angerechnet werden.

§ 7 Gewährleistung

1. Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen. Kücheneinrichtung und Teile von ihr werden beim Einbau in ein Gebäude nicht dessen wesentlicher Bestandteil.

2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

5. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung berufen. Durch vom Besteller oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

§ 8 Garantie

1. Leistet der Hersteller der Vertragsprodukte eine Garantie, so treten wir unsere Ansprüche gegen den Hersteller hiermit an den Besteller ab.

§ 9 Haftung

1. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder das Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften vorliegt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperschäden.

2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Im Falle der Haftung aus Verzug ist die Haftungssumme auf 5 % des Auftragswertes begrenzt.
Unsere Haftung von Schäden, die durch uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt. Das gilt ebenso bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch im Fall einfacher fahrlässiger Pflichtverletzungen durch uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Wir haften nur insoweit, wie uns unsere Vorlieferanten haften.

4. Alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Kenntniserlangung, sofern nicht das Gesetz (etwa in den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB) eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.

§ 10 Verbindlichkeit des Vertrages, Gerichtsstand und Recht

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz des Anbieters

1. Erfüllungsort ist für beide Teile 31171 Nordstemmen OT Barnten.

2. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Recht wird ausgeschlossen. Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Abänderungen der Schriftformklausel.

§ 11 Datenschutzerklärung

Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten in unserer Kundenkartei zu, soweit dies für eine ordnungsgemäße Betreuung und Auftragsabwicklung notwendig ist. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Download der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

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